Datenschutzhinweise gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Interessenten/innen und Teilnehmer/innen an unseren Bildungsangeboten
Die von der VWA Rhein-Neckar e.V. erhobenen personenbezogenen Daten (beispielsweise im Rahmen eines Bildungsvertrages) wie Name, Geburtsdatum und -ort, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Arbeitgeberdaten, Bankdaten (bei Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren) sind zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten der VWA Rhein-Neckar e.V. notwendig im Sinne von Art. 6 Abs. 1b) DSGVO. Darüber hinaus erfolgt die Datenerhebung und Speicherung für statistische Zwecke sowie zu Zwecken der Informationsübermittlung zu unseren Angeboten.
Sie können jederzeit ohne Angabe von Gründen die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft gänzlich widerrufen oder aber bestimmten Arten der Nutzung für die Zukunft widersprechen. Sie können Ihre Widerrufs- bzw. Widerspruchserklärung entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die VWA Rhein-Neckar e.V. übermitteln.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass die Erhebung und Verwendung bestimmter personenbezogener Daten für den Studien-/Seminarbetrieb unerlässlich ist und eine (teilweise) Untersagung der Datennutzung unter Umständen dazu führen kann, dass der VWA Rhein-Neckar die weitere Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten dadurch unmöglich wird. Dies würde zwangsläufig eine sofortige Beendigung des Bildungsvertrages nach sich ziehen.
An wen können Sie sich wenden, wenn Sie Fragen zur Datenverarbeitung haben?
Verantwortlich für Fragen zur Datenverarbeitung ist die
Wenn Sie sich zu einem Studium oder einem Lehrgang bei der VWA Rhein-Neckar anmelden möchten, können Sie dies entweder über unsere Webseite oder mittels des entsprechenden Anmeldeformulars schriftlich, persönlich oder per E-Mail tun. Bei einigen Angeboten sind besondere Nachweise wie z.B. Lebenslauf und Zeugnisse einzureichen. Sie teilen uns Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihren Geburtsort, Ihr Geschlecht sowie Ihre Kontaktdaten mit. Zusätzlich erfragen wir Ihren schulischen und beruflichen Bildungsstand sowie Ihren derzeit ausgeübten Beruf und Ihren Arbeitgeber. Wenn Sie am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, machen Sie uns Angaben zu dem Konto, von welchem wir die Gebühren einziehen sollen, konkret Name des Kontoinhabers und Kontoverbindung (Bank, IBAN und BIC). Sie können unsere Webseite besuchen, ohne Angaben zu Ihrer Person zu machen. Durch das Aufrufen unserer Webseite werden auf unseren Servern Daten für Sicherungszwecke gespeichert wie z.B. der Name Ihres Internetproviders, die Webseite, von der aus Sie uns besuchen und Ihre IP-Adresse. Für weitere Informationen hierzu verweisen wir auf die einschlägigen Internet-Datenschutzbestimmungen, die auf unserer Website unter der Rubrik Datenschutz abgerufen werden können.
Weshalb benötigen wir Ihre Daten?
Wir benötigen Ihre Daten vornehmlich zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten nach Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Zur Durchführung des Lehrbetriebes sind diverse verwaltungstechnische Maßnahmen in Zusammenhang mit Ihren personenbezogenen Daten unabdingbar. Ihre Daten werden hierfür in Listen und in die VWA-Datenbank aufgenommen und dort administriert. Über die eigentliche vertragliche Pflicht hinaus verarbeiten wir Ihre Daten, um berechtigte Interessen von uns zu wahren (Art 6 Abs. 1 f) DSGVO). Dies gilt beispielsweise für Informationen über unser Angebot und für statistische Zwecke. Bei statistischen Auswertungen werden Sie niemals persönlich benannt, alle Daten werden so genutzt, dass kein Rückschluss auf Sie als Person möglich ist.
Werden Daten an Behörden/Personen außerhalb der Akademie übermittelt?
Innerhalb der VWA Rhein-Neckar haben alle Verwaltungsmitarbeiter Zugriff auf die Datenbank und die von den Studierenden und Teilnehmern eingereichten Unterlagen. Das externe Steuerberaterbüro der VWA Rhein-Neckar erhält Zugriff auf alle Informationen zu den Gebührenzahlungen. Dieses ist der Schweigepflicht unterlegen und darf ihm anvertraute Sachverhalte und personenbezogene Daten nicht weitergeben. Weitere externe Auftragnehmer, die Zugriff auf die Daten der Studierenden oder Teilnehmer haben oder haben könnten, sind EDV-Betreuer (der Betreuer der Datenbank sowie der Betreuer der Website). Die Fachhochschule Südwestfalen sowie die Hochschule Kaiserslautern erhalten die personenbezogenen Daten und die Noten der Studierenden, wenn diese an einer der genannten Hochschulen in Kooperation mit der VWA ein Studium absolvieren möchten. Dies geschieht erst nach ausdrücklicher Einwilligung der betreffenden Studierenden, i.d.R. durch eine entsprechende Zustimmung im Studienvertrag.
Welche Rechte haben Sie?
Jeder hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch nach Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragung aus Artikel 20 DSGVO. Außerdem besteht ein Beschwerderecht nach Artikel 77 DSGVO.
Eine einmal erteilte Einwilligung in die Verarbeitung kann jederzeit widerrufen werden. Insbesondere kann einer Nutzung von Daten, die nach Artikel 6 Abs. 1 f) DSGVO auf Grundlage einer Interessenabwägung oder zu statistischen oder Informationszwecken erhoben worden sind, widersprochen werden.
Der Widerruf/Widerspruch kann formlos erfolgen. Hierzu genügt bereits eine E-Mail an die oben genannte Adresse.
Müssen Sie Ihre Daten zur Verfügung stellen?
Mit Ihrer Anmeldung für eine Bildungsmaßnahme an der VWA Rhein-Neckar haben Sie den Anmeldeantrag ausgefüllt und unterschrieben bzw. Ihre Anmeldedaten auf unserer Website hochgeladen. Damit haben Sie den dort enthaltenen Klauseln zu Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten zugestimmt. Die erhobenen Daten benötigen wir, um unsere vertraglichen Pflichten zu erfüllen. Im Falle eines Widerrufs Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO oder im Falle eines Widerspruchs gegen die Weiterverwendung Ihrer persönlichen Daten kann es passieren, dass es für die VWA Rhein-Neckar unmöglich wird, ihren vertraglichen Pflichten weiterhin nachzukommen. In diesem Falle müsste der Bildungsvertrag mit sofortiger Wirkung beendet werden.